Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III  39 § 3: Zeugnisverweigerung vor Gericht, Aufforderung zur Gewettezahlung; (2) Ldr. III 40 § 2: Anbieten eines Pfandes statt der Zahlung der Geldschuld; (3) Ldr. III 40 § 3: Bezahlen der Schuld in Silber durch einen   Beauftragten ; (4) Ldr. III 41 § 1,1+2: Treuegelöbnis und Versprechen während der Gefangenschaft, um das eigene Leben zu retten, sind straffrei.
Heidelberg University Library

Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 39 § 3: Zeugnisverweigerung vor Gericht, Aufforderung zur Gewettezahlung; (2) Ldr. III 40 § 2: Anbieten eines Pfandes statt der Zahlung der Geldschuld; (3) Ldr. III 40 § 3: Bezahlen der Schuld in Silber durch einen Beauftragten ; (4) Ldr. III 41 § 1,1+2: Treuegelöbnis und Versprechen während der Gefangenschaft, um das eigene Leben zu retten, sind straffrei.

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CC0 — Public Domain
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Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert.

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