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llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) De mit Kettenhemd und Schwert gerüstete Lehensmann sitzt an einem gedeckten Tisch. Daneben liegt er mit aufgestütztem Kopf auf dem Boden und ruht, über ihm liegt seine Lanze. Die römische Zahl VI zeigt den Sechswochenzeitraum sowohl für den Reichsdienst als auch für die Ruhephase an. (2) Rechts sitzt ein Papst, der mit Tiara, Kasel und Pallium gekennzeichnet ist, und einen Weihwasserwedel in der erhobenen rechten Hand hält, der mit der linken auf den vor ihm gerade niederknienden König deutet. Hinter dem Papst stehen zwei tonsurierte Geistliche, deren einer eine Alba, ein Weihwassergefäß hält. Hinter dem König stehen die drei geistliche Kurfürsten, die zur Bekundung der rechtmäßigen Wahl je eine Hand auf den Rücken des Königs legen, gefolgt von drei gerüsteten weltlichen Kurfürsten, die Lehensfahnen mit sich führen. (3) Rechts sitzt der gerüstete Lehnsherr mit Richterschwert auf einem Thronsitz und gebietet mit der erhobenen linken Hand zur Heerfahrt nach Rom. Die Römischen Zahlen zeigen die rechtmäßige Aufgebotsfrist an (1 Jahr = LII für 52 Wochen und sechs Wochen = VI und drei Tage = drei Punkte). Links kniet der Vasall, der auf Geldmünzen deutet, die er als den zehnten Teil (römische Zahl X) vonseinem Lehensgut entrichtet , um sich von der Teilnahme freizukaufen. (4) Rechts sitzen der Lehensherr in seiner Rolle als Richter mit seinem Vasall auf einem trhonartigen Kastensitz. Der Lehensherr hält einen Ring mit aufgezogenen Kugeln, die für die gebundenen Tage, die Friedenstage stehen, an denen der Vasall von seiner Dienstpflicht vor Gericht befreit ist. Am linken Rand stehen ebenfalls Vasallen, die befreit sind von der Pflicht, nach Mittag (Symbold der Sonne) und an Friedenstagen und Feiertagen (Symbol des Kreuzes im Kreis und Kreuz auf dem Kreis). (5) Der Vasall bekundet das Aussetzen seiner Verpflichtung zum Lehnsdienst mit dem Zeitraum, in der sein Lehnsherr sein Pferd entliehen hat, indem er eine Unfähigkeitsgebärde macht: Er greift mit der linken Hand das Handgelenk der rechten. Der mit Schapel gekennzeichnete Lehnsherr führt das Pferd am Zügel.
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