Unknown artist
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1, 2) B: Das tote Geschwister liegt auf dem Boden. Seine Beziehung zu dem nebenstehenden Geschwister als Vollgeschwister ist durch Doppelköpfigkeit gezeigt. Beide halten das zu vererbende Gut, hier Ährenbüschel in der Hand. Die in der Erbfolge ausgeschlossenen Halbgeschwister sind kleiner, haben einen Kopf und stehen hinter dem Vollgeschwister. V: Hinter dem toten Onkel steht das Kind seines Vollgeschwisters, das auf das gegenüberstehende Halbgeschwister des Onkels deutet. Beide umfassen als gleichberechtigte Erben das Erbgut, eine Ähre. (3,4) D: Die tote Witwe liegt in dem Gebäude, das ihr Leibgedinge, ein zur lebenslangen Nutzung überlassenes Gut, gewesen ist. Links steht der Mann, für den das Leibgedinge frei geworden ist und der es nun in Besitz nimmt; H: Auf Anweisung der Frau ist ein Knecht eine Leiter emporgestiegen, um am Dach des Hauses Ausbesserungen vorzunehemen. (5) L: Kommendation. Bei der Belehnung legt der Lehensnehmer (Vasall) seine Händ in die Hände seines Lehnsherren. Der Lehensnehmer greift zusätzlich an die offen stehende Tür eines Gebäudes, das auf dem Lehen steht und somit Bestandteil des Lehens ist.
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