Landrecht zweites Buch: (1) Ldr. II 58 § 2: Abgaben von Münzstätten, Weingärten, Mühlen; (2) Ldr. II 58 § 3: Ertrag des Weinbergs an Lehenserbe bei dessen Volljährigkeit oder zuvor an den Lehensherr, Lehenserneuerung; (3) Kündigung des Zinsverhältnis zu Maria Lichtmess; (4) Der Zinsmann zahlt den Zins an den Erben des Lehnsherrn; (5) Fahrordnung auf der Königsstraße
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Landrecht zweites Buch: (1) Ldr. II 58 § 2: Abgaben von Münzstätten, Weingärten, Mühlen; (2) Ldr. II 58 § 3: Ertrag des Weinbergs an Lehenserbe bei dessen Volljährigkeit oder zuvor an den Lehensherr, Lehenserneuerung; (3) Kündigung des Zinsverhältnis zu Maria Lichtmess; (4) Der Zinsmann zahlt den Zins an den Erben des Lehnsherrn; (5) Fahrordnung auf der Königsstraße

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lllustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Der Münzmeister sitzt mit einem Hammer vor einem Block und prägt Münzen, daneben zwischen zwei Weinberpfählen ein Weinstock und rechts eine Mühle. (2) Rechts im Bild steht als Bild für die Erträge des Weinbergs ein Weinstock, über dem sinnbildlich für die Arbeit als Teil der Arbeitskleidung eine Gugel abgebildet ist (sh. Kommentarfeld). Der mündig gewordene Erbe beschwört auf eine Reliquie seine Volljährigkeit. Daneben kniet er und erhält vom Lehnsherren, der auf einem Kastensitz sitzt das Lehen, indem er, wie in der Kommendation üblich, seine Hände in die des Herren gelegt hat. (3) Als symbolischer Akt der Kündigung schiebt der Lehensherr, der als Zeichen seines hohen Standes ein Schapel auf dem Kopf trägt, den bisherigen, nun gebeugt laufenden Lehensnehmer zur Tür eines Gebäudes heraus. Der Zeitpunkt am Tag Maria Liechtmess ist mit einem großen Kerzenständer veranschaulicht. (4) Der Zinsmann lässt mit der linken Hand den Zins, mehrere Geldmünzen, in die geöffneten Arme des Lehnserben, der auf einem Kastensitz sitzt, gleiten. Dabei hält er mit der rechten Hand einen Pflug, der lt. Text als Gewähr ausreicht. (5) Der Wagenlenker eines kleinen unbeladenen Fuhrwerks mit Zweiergespann weicht dem großen, mit Baumstämmen beladenen Wagen aus.

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