Lehenrecht: (1) Lnr. 22 § 3 Satz 2: Vererben und Verleihen von Gut bei ungerechtfertigt verweigerter Belehnung; (2) Lnr. 22 §§ 4: Jährliche Klage über geraubtes Lehen; (3) Lnr. 23 § 1: vErweigerung einer Belehnung an äreichsächter und Heerschildlose; (4) Lnr. 22 § 3: Kommendation zu jeder Zeit und an jedem Ort, außer in Kirchen.
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Lehenrecht: (1) Lnr. 22 § 3 Satz 2: Vererben und Verleihen von Gut bei ungerechtfertigt verweigerter Belehnung; (2) Lnr. 22 §§ 4: Jährliche Klage über geraubtes Lehen; (3) Lnr. 23 § 1: vErweigerung einer Belehnung an äreichsächter und Heerschildlose; (4) Lnr. 22 § 3: Kommendation zu jeder Zeit und an jedem Ort, außer in Kirchen.

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CC0 — Public Domain
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llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert.

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