Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 45 §  4-5: Wergeld und Buße des Biergelden und Pfleghaften (Biergeld- und Zinspflichtige); (2) Ldr. III 45 § 6: Wergeld und Buße der Landsassen; Ldr. III 45 § 8: Buße und Wergeld für Tagelöhner; (3) Ldr. III 45 § 9, Satz 1: Buße für uneheliche Kinder und Pfaffenkinder (4) Ldr. III 45 § 9, Satz 1-3: Buße für Spielleute und Lohnkämpfer; (5) Ldr. III 45 § 9, Satz 4, Ldr. III 46 § 10: Buße für Diebe, Räuber und Rechtlose; Ldr. III 45 § 11, 46 § 1: Wergeld bei Notzucht
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Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 45 § 4-5: Wergeld und Buße des Biergelden und Pfleghaften (Biergeld- und Zinspflichtige); (2) Ldr. III 45 § 6: Wergeld und Buße der Landsassen; Ldr. III 45 § 8: Buße und Wergeld für Tagelöhner; (3) Ldr. III 45 § 9, Satz 1: Buße für uneheliche Kinder und Pfaffenkinder (4) Ldr. III 45 § 9, Satz 1-3: Buße für Spielleute und Lohnkämpfer; (5) Ldr. III 45 § 9, Satz 4, Ldr. III 46 § 10: Buße für Diebe, Räuber und Rechtlose; Ldr. III 45 § 11, 46 § 1: Wergeld bei Notzucht

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Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Der Biergeldpflichtige am rechten Bildrand, gekennzeichnet durch einen Eimer (Bierschöpfkübel), und der Bußpflichtige links im Bild halten beide ein Zahlbrett mit Münzen. Die römische Zahl XV zeigt die Höhe des Bußgeldes, die römische Zahl x die des Wergeldes an. (2) Rechts sitzt Landsasse, der keinen festen Wohnsitz hat, auf einem Fahrgestell, XV Höhe der ihm zustehenden Buße. Ihm gegenüber steht ein Mann mit Zahlrbrett in der Rechten, X steht für die Höhe der Wergeldzahlung; links daneben der Tagelöhner mit der Mistgabel und (Woll-)Handschuh, die ihm als Buße zustehen. (3) Ein Geistlicher mit seinem Kind an der Hand, das ein von zwei Ochsen gezogenen Karren mit Heu führt, entspricht der Buße von einem Fuder Heu. (4) Lohnkämpfer mit geschultertem Schwert, vor ihm sein Kind, über beiden die Sonne, denn das Schild, das in der Sonne blinkt, soll deren Buße sein; rechts daneben der Spielmann in gezaddeltem Gewandt und Fidel, ihm gegenüber der "Schatten eines Mannes", der ihm als Buße zusteht, dargestellt als Umriss einer menschlichen Figur. (5) Ein Mann mit Besen und Schere in den Händen, die Buße der Diebe und Rechtosen; rechts daneben wird eine Frau im Beisein einer weiteren Dame gerade von einem Mann Mann bedrängt; sie reißt dem Mann an den Haaren.

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