Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III  12 § 2: Anwort des Angeklagten nur auf die Klage des ersten von mehreren Klägern; (2) Ldr. III 13: Anklage bei Abwesenheit des Angeklagten, Festnahme des Angeklagten während der Ladungsfrist durch den Kläger; (3) Ldr. III 15 § 1: Gerichtlicher Vergleich per Geldabfindung über den Anspruch an einem Gut; (4) Ldr. III 15 § 2: Strafgeldzahlung wegen verweigerter Herausgabe von Heeresausrüstung, Aussteuer oder Erbe; (5) Ldr. III 16 § 3: Aussageverweigerung gegenüber Geächteten.
Heidelberg University Library

Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 12 § 2: Anwort des Angeklagten nur auf die Klage des ersten von mehreren Klägern; (2) Ldr. III 13: Anklage bei Abwesenheit des Angeklagten, Festnahme des Angeklagten während der Ladungsfrist durch den Kläger; (3) Ldr. III 15 § 1: Gerichtlicher Vergleich per Geldabfindung über den Anspruch an einem Gut; (4) Ldr. III 15 § 2: Strafgeldzahlung wegen verweigerter Herausgabe von Heeresausrüstung, Aussteuer oder Erbe; (5) Ldr. III 16 § 3: Aussageverweigerung gegenüber Geächteten.

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Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert.

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