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llustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Der in der Mitte thronende Lehensherr bittet seine drei Mannen am rechten Rand um Ihr Urteil zu dem Lehensgesuch des Mannes am linken Rand, der seine Hände in Erwartung der Kommendation entgegenstreckt. Die drei Mannen aber wenden ihren Blick ab und beeiden auf eine Reliquie, dass sie ihr Urteil verweigern. (2) Aufgrund der damit verursachten verweigerten Belehnung kann der Herr den Mann nicht mehr dafür verantworten, dass er binnen Jarhesfrist - 52 Wochen ( dargestellt als Zahl LII im Kreis) - nicht um Lehenserneuerung gebeten hat. Rechts thront gestikulierend der Lehensherr, links steht der Mann und schwört auf eine Reliquie. (3) Der Lehensherr sitzt mit drei seiner Mannen auf seinem Thronsitz und erteilt Kommendation, indem er die Hände des Lehensnehmers umschließt. Gleichzeitig deutet der Lehensnehmer mit drei weiteren Händen auf das Gut - dargestellt als Ähren -, mit dem er belehnt werden möchte und deutet mit einer Hand auf den Mund, da er es vor dem Herrn und seinen Mannen lt. Text benennen muss. Die dafür gestzte zweiwöchige Frist ist als Viertelmond mit Gesicht und der Zahl II symbolisiert. (4) Verweigert der Herr aber die Belehnung mit dem benannten Gut, so kann der Mann in einer Frist von zwei Wochen - dargestellt als Viertelmond mit Gesicht und der Zahl II - insgesamt sieben Zeugen bringen. Der Herr sitzt am rechten Rand und deutet auf den Mann, der mit zwei der schon schon anwesenden Mannen des Herrn gleich auf eine Reliquie den Zeugenbeweis schwört. Die weiteren Zeugen bringt er später, greift im Bild aber schön rückwärts nach einer Gruppe von vier Männern, die er als Zeugen vorführen wird.
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