Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 6 § 1: Knecht verspielt Gut des Herren, Rückforderung; (2) Ldr. III 6 § 3: Entschädigung des Knechts durch den Herrn für Schäden durch Diebstahl; (3) Ldr. III 7 § 3: Gewalt gegenüber Juden, Todesstrafe für den Friedensbrecher; (4) Ldr. III 7 § 4 Satz 1: Überführen eines Juden wegen des Besitzes eines Buches und eines Kelches und Bestrafung durch Erhängen; (5) Ldr. III 8: Frieden von Burgen, Einhalten des Burgfriedens durch die wehrhaften Leute der Burg.
Heidelberg University Library

Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 6 § 1: Knecht verspielt Gut des Herren, Rückforderung; (2) Ldr. III 6 § 3: Entschädigung des Knechts durch den Herrn für Schäden durch Diebstahl; (3) Ldr. III 7 § 3: Gewalt gegenüber Juden, Todesstrafe für den Friedensbrecher; (4) Ldr. III 7 § 4 Satz 1: Überführen eines Juden wegen des Besitzes eines Buches und eines Kelches und Bestrafung durch Erhängen; (5) Ldr. III 8: Frieden von Burgen, Einhalten des Burgfriedens durch die wehrhaften Leute der Burg.

Unknown artist

CC0 — Public Domain
Heidelberg University Library

Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Ein Knecht sitz beim Würfelspiel und verspielt den Rock seines Herrn. Der durch ein Schapel auf dem Kopf gekennzeichnete Herr fordert mit dem Schwur auf eine Reliquie und dem gleichzeitigen Anfassen des Rocks diesen als seinen Besitz zurück. (2) Vor der geöffneten Tür des Stalles, in dem der Knecht bei seinem Pferd schläft, zieht ein Dieb das Pferd am Zügel heraus. Daneben steht der Herr und gibt dem Knecht Geldmünzen als Entschädigung für den Schaden in ein Tuch, das der Knecht aufhält. (3) Links erschlägt ein Mann einen mit gelben Hut gekennzeichneten Juden, dem er bereits eine Hand abgetrennt hat und nun mit dem Schwert auf den Kopf schlägt. Rechts sitzt der Richter, der die Strafe über den Täter verhängt hat. Der Henker hat das Urteil bereits vollstreckt. Der Geköpfte liegt zu seinen Füßen, während er selbst gerade mit seinem Rockzipfel sein Schwert abwischt. (4) Rechts sitzt der Richter und gestikuliert im Gespräch mit dem Mann ihm gegenüber, der einen an Händen gefesselten Juden vorführt. Zwischen ihnen liegt ein Buch und ein Kelch, die bei dem Juden aufgefunden wurden und für deren Besitz der Jude keinen Gewärhsmann bringen kann und somit der Hehelerei oder des Diebstahls angeklagt wird. Links wird der Jude von einem Henker aun einem Gabelgalgen aufgehängt. (5) eine Burganlage mit zinnenbewehrter Mauer und aufragendem Turm und den Burgbwohnern. Am oberen Bildrand eine heraldische Lilie oder oberer Abschluss eines Lilienszepters als Zeichen des (Königs bzw. in diesem Fall Burg-) Friedens. Von der Burg entfernen sich die berittenen, bewaffneten Leute. Ihnen voran der im Text angeprochene Fürst der Burg mit einer grünen Fahne und ein mit Armbrust bewaffneter Reiter. Dazwischen wieder das Zeichen der heraldischen Lilie.

🔒
Order museum-quality prints

Sign in to order prints, canvas, and more of this work. Browsing and full-resolution downloads stay free.