Unknown artist
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Vor dem Wirt, der als Zeichen seiner Handlungsunfähigkeit mit der rechten Hand das Handgelenk seiner linken gefasst hat, liegt ein im Streit mit einem anderen getöteter Gast, dessen Schwert auf dem Boden neben ihm liegt. Der Streitgegener entflieht mit geschultertem Schwert zum linken Bildrand. Außerhalb des Gebäudes steht der Wirt vor dem Richter und erläutert den Streithergang. (2) Kläger und Vormund, sowie der Richter greifen den Hals des Beklagten, um ihn zum Zweikampf zu bewegen. Der Beklagte bedeutet mit dem erhobenen Finger der Linken auf die Unrechtmäßigkeit der Forderung durch den Richter.
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